Bologna - Antworten auf die h�ufigsten Fragen:
St�phanie Winet
Chef de projet
Success & Career
Die Ziele des Bologna- Beschlusses sind verschieden: die Mobilit�t der Studenten soll gef�rdert werden, die Anreize f�r ein Studium in Europa erh�hen und die Anerkennung der Zeugnisse auf europ�ischem Niveau erleichtern.
Dieser Kurswechsel in der Hochschullehre hat sicher einige Fragen aufgeworfen, die noch nicht beantwortet wurden. Um auf die meist gestellten Fragen zu beantworten, haben wir uns auf Gesetzestexte sowie auf offiziellen Quellen des schweizerischen Universit�tskonferenz (SUK), das gemeinsame Organ von Bund und Kanton f�r die universit�tspolitische Zusammenarbeit, sowie der Rektorenkonferenz der Schweizer Universit�ten (CRUS) gest�tzt:
- Die Bologna-Erkl�rung von 1999;
- Die Lissabonner Konvention von 1997 (�bereinkommen �ber die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ�ischen Region);
- Die SUK-Richtlinien (Richtlinien f�r dir koordinierte Erneuerung der Lehre an den universit�ren Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses (Bolognarichtlinien) vom 4. Dezember 2003);
- Die �bergangsbestimmung der SUK (Neuer Artikel 6a der Bologna-Richtlinien "�bergangsbestimmung zur Gleichwertigkeit von Lizentiat und Masterabschluss", mit Kommentar, 1.Februar 2006;
- Die Empfehlung der CRUS f�r die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universit�ren Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prezesses, 16. Juni 2004.
I. LIZENTIAT ODER DIPLOM - BACHELOR ODER MASTER
Das Lizentiat und das Diplom sind Titel, die im "alten" Studiensystem galten. Sie wurden erreicht, wenn man in mindestens drei (f�r einige Diplomstudieng�nge) oder vier Jahren 240 Kreditpunkte erworben hatte.
Das Bachelor-Diplom, das man nach Erhalt von 180 ECTS (European Credit Transfert System) Kreditpunkten erh�lt, bietet ein Grundstudium in sechs Studiensemestern.
Der Bachelor-Abschluss kann von einem Master (90 bis 120 Kreditpunkte) erg�nzt werden, der in der Schweiz oder im Ausland erworben werden kann. Dieses Studium erlaubt es, die erlernten Kenntnisse zu vertiefen, sich in einem bestimmten Bereich zu spezialisieren oder sich interdisziplin�r weiterzubilden.
Das Masterstudium endet mit einer pers�nlichen Abschlussarbeit: Einer Forschungs- oder Lizentiatsarbeit.
Das Masterdiplom ersetzt die Abschl�sse des alten Studiensystems (Lizentiat oder Diplom).
Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang:
- Dem Bachelor-Studiengang entsprechender Master: Keine Zulassungsbeschr�nkungen. Die Hochschulen m�ssen den freien Zugang zu allen Masterstudieng�ngen gew�hrleisten, das heisst, die Zulassung darf keinen bestimmten Bedingungen unterworfen sein (zum Beispiel der Bachelor-Abschluss einer bestimmten Hochschule, Notendurchschnitt, Bescheinigungen bestimmter Seminare usw.)
- Fach-Master: Die Universit�ten k�nnen bestimmte erg�nzende Bedingungen festlegen, die f�r alle Studenten identisch sind.
II. �QUIVALENZ VON LIZENTIAT UND MASTER
Was ist mein Lizentiat oder mein Diplom auf dem Arbeitsmarkt wert?
Die auf die Bologna-Richtlinien ausgerichtete vorl�ufige Anordnung der Konferenz der schweizerischen Universit�ten vom Februar 2006 besagt, dass die Inhaber eines Lizentiats oder eines Diploms die Gleichwertigkeit ihrer Zeugnisse offiziell beanspruchen k�nnen.
" Artikel 6a:
1. Die Lizentiate und Diplome sind einem Masterdiplom gleichwertig. Die �quivalenz wird auf Anfrage durch die Universit�t erteilt, die das Zeugnis ausgestellt hat.
2. Die Inhaber eines Lizentiats oder Diploms d�rfen ihren alten Titel durch den Mastertitel ersetzen."
Die Schweizerische Universit�tskonferenz (SUK) will einerseits vermeiden, dass die Bologna-Reform diejenigen benachteiligt, die ihre Diplome nach dem alten System erhalten haben und m�chte andererseits den �bergang zum Bologna-Studienmodell harmonisieren.
Die SUK plant die Ver�ffentlichung eines �quivalenz-Zertifikats, das herausgegeben wird, sobald die Rektorenkonferenz der schweizerischen Universit�ten (CRUS) sich �ber dessen Inhalt geeinigt hat. W�hrenddessen k�nnen die Inhaber von Lizentiat oder Diplom auf eine Bescheinigung zur�ckgreifen, die von den Universit�ten, Fachhochschulen und EPFs ausgestellt wird mit dem Ziel, diese Titel leichter mit dem Master- oder Bachelor-Abschluss vergleichbar zu machen (f�r die innerhalb von drei Jahren erworbenen Diplome).
Die Hochschulen bescheinigen, dass das Lizentiat oder das Diplom einem "Master of Arts" oder einem "Master of Science" gleichwertig ist. Doch in keinem Fall gibt diese Art von Dokument Aufschluss �ber die Studienrichtung; Tats�chlich unterscheidet sich der Inhalt der Studieng�nge des alten und des neuen Systems recht h�ufig, auch wenn beide Systeme auf dem gleichen Niveau angesiedelt sind.
Informieren Sie sich beim Sekretariat Ihrer Hochschule, um ein �quivalenz-Zertifikat zu erhalten.
In der vorl�ufigen Anordnung bez�glich der �quivalenz von Lizentiat oder Diplomen und Master f�gt die SUK hinzu, dass "die Inhaber eines Lizentiats oder Diploms selbst ohne �quivalenz-Zertifikat das Recht haben, den Master-Titel zu tragen."
Es ist wichtig klarzustellen, dass ein Diplomand nach altem Studiensystem nicht das Recht hat, in ein und demselben Dokument beide Titel zu nennen (zum Beispiel in einem Lebenslauf). Au�erdem ist es nicht m�glich, ein neues Diplom mit Mastertitel und den offiziellen Unterschriften einer Hochschule zu erhalten. Die Diplomanden des alten Studiensystems, die gerne offiziell den Mastertitel erhalten wollen, k�nnen innerhalb ihres Studiums die fehlenden Kreditpunkte erwerben.
Ich habe ein Lizentiat oder ein Diplom und m�chte gerne ein Postgraduierten-Studium machen. Muss ich daf�r zuerst den Master machen?
Nein. Auch wenn Lizentiat oder Diplom in einem Studienmodell erworben wurden, das sich von dem unterscheidet, das momentan zum Master f�hrt, sind sie dem Master mehr oder weniger gleichwertig. Daraus folgt, dass die Hochschulen die Inhaber von Lizentiat und Diplomen gleichwertig behandeln m�ssen wie die Diplomanden, die einen Masterstudiengang abgelegt haben. Daher w�ren sie im Unrecht, wenn zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzungen f�r ein Doktorat und f�r ein Postgraduierten-Studium f�r die Diplomanden nach altem Studiensystem unterschiedlich w�ren. Die allgemeinen Regeln, die vom Kantonal- und Bundesrecht festgelegt wurden (zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzung eines Mindestnotendurchschnitts f�r das Doktorat), gelten wie bisher und zwar sowohl in Bezug auf den Master als auch in Bezug auf Lizentiat/ Diplom.
III. �QUIVALENZ ZWISCHEN HOCHSCHULEN:
Gibt es Zulassungsbeschr�nkungen f�r (Fach-)Hochschuldiplomanden, die einen Masterstudiengang an Fachhochschulen und Universit�ten machen wollen?
Die von schweizerischen Hochschulen oder Universit�ten ausgestellten Bachelor-Zeugnisse werden nach dem Gleichheitsprinzip behandelt. Die Schulen haben die M�glichkeit, zu �berpr�fen, ob das Bachelor-Zeugnis die Zulassungsbedingungen zum gew�hlten Masterstudiengang erf�llt (siehe oben: Zulassungsbeschr�nkungen zum Masterstudiengang). Die CRUS hat entschieden, dass "die Inhaber eines Bachelor-Zeugnisses, das von einer Fachhochschule im Nachhinein anerkannt wurde, auf dem Papier formell zugelassen werden m�ssen und mittels des Erwerbs bestimmter Scheine zum Masterstudiengang an der Universit�t zugelassen werden." Das gleiche Prinzip gilt f�r die Inhaber eines Bachelor-Zeugnisses, die einen Masterabschluss an der Fachhochschule machen wollen.
IV. �QUIVALENZ ZWISCHEN VERSCHIEDENEN L�NDERN - MOBILIT�T
Ich habe meinen Bachelorabschluss in der Schweiz gemacht, kann ich nun einen Master im Ausland machen?
Der Bologna-Beschluss gilt f�r die 29 Staaten, die ihn unterzeichnet haben: Deutschland, �sterreich, Belgien, Bulgarien, D�nemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, die Niederlande, Polen, Portugal, das Vereinigte K�nigreich, die tschechische Republik, Rum�nien, die Slowakei, Schweden und die Schweiz.
Das Bologna-Verfahren wurde vor allem mit dem Ziel eingef�hrt, die Hochschulsysteme in Europa einander anzugleichen und somit die Mobilit�t zu erh�hen. So wurde sowohl die horizontale Mobilit�t, die es dem Studenten erm�glicht, der Hochschullehre in anderen Institutionen auf gleichem Studienniveau zu folgen, als auch die vertikale Mobilit�t, die es m�glich macht, die Institution zwischen zwei Studieng�ngen - wie zum Beispiel dem Bachelor und dem Master - zu wechseln, stark weiterentwickelt.
Die Studieng�nge sind in Semestermodulen organisiert und so aufeinander abgestimmt, dass der Student w�hrend seines Studiums mobil sein kann und das Studienangebot anderer Hochschulen in der Schweiz oder im Ausland in Anspruch nehmen kann. Einige Partnerschaften zwischen schweizerischen Institutionen unterst�tzen den regionalen Austausch und damit das Erlernen der franz�sischen und italienischen Sprache.
Das Lissabonner Anerkennungs�bereinkommen (Beschluss �ber die Anerkennung von Qualifikationen, die der h�heren Lehre in Europa entsprechen) will ein Regelwerk und eine darauf abgestimmte Praxis f�r die Anerkennung von Qualifikationen innerhalb der Unterzeichner-Staaten erarbeiten, zu denen auch die Schweiz geh�rt.
Die Zulassung von Kandidaten, die den Bachelor im Nachhinein von einem Unterzeichnerstaat anerkannt bekommen haben, l�uft nach den Bestimmungen des Lissabonner Abkommens ab: Die akademischen Qualifikationen, die von einem Unterzeichnerstaat ausgestellt wurden, werden als �quivalent anerkannt, es sei denn, die Gast-Institution beweist, dass ein grosser Unterschied zu ihren eigenen akademischen Qualifikationen besteht. Diese �bereinkunft garantiert nicht automatisch das Recht, f�r alle Studienangebote der Unterzeichnerstaaten zugelassen zu werden, doch sie erlaubt den Schulen, die �quivalenz der ausl�ndischen Universit�tsdiplome zu �berpr�fen.
Was ist ein Diplom-Nachtrag?
Ein Diplom-Nachtrag oder Zusatz ist ein Dokument, das einem Hochschuldiplom beigef�gt ist, um dessen Verst�ndlichkeit auf internationalem Niveau zu erleichtern. Er beschreibt den Verlauf des Studiums und die w�hrend des Studiums erworbenen Kompetenzen genau.
Er setzt sich aus acht Teilen zusammen, die unter anderem Informationen �ber den Inhaber des Diploms, das Diplom selbst, das Qualifikationsniveau, den Inhalt, die erhaltenen Resultate, die der Qualifikation, die Funktion derselben... Ausserdem begleitet ein Zusatz- dokument den Diplomzusatz: eine Beschreibung des nationalen Hochschulsystems, in dem die Person ihr Diplom erhalten hat. Dieser Diplomzusatz ersetzt auf keinen Fall den Originaltitel des Dokuments oder den Notendurchschnitt und bedeutet keinesfalls eine automatische Anerkennung.
V. TERMINOLOGIE:
Was sind die Unterschiede zwischen Master of Arts (MA), Master of Science (MS), Master of Engineering (MEng), Master of Advanced Studies (MAS) und Master of Business Administration (MBA)?
Die MA, MS und Meng sind Diplome des zweiten, den Bachelor (of Arts, of Science oder of Engineering) weiterf�hrenden Studiengangs, die man nach dem Erwerb von 90 oder 120 Kreditpunkten erh�lt.
Art.1 Die Bezeichnung der Diplome des ersten und zweiten Studiendurchlaufs muss auf jeden Fall folgende Elemente enthalten:
a) "bachelor" oder "master"
b) die wissenschaftliche Fachrichtung oder die methodische Vorgehensweise
c) die Universit�t, die den Titel ausstellt.
Die Masterabschl�sse, die in naturwissenschaftlichen Dom�nen oder in der Datenverarbeitung (Finanzwesen, Rechnungswesen, Physik, ...) erworben wurden, werden "Master of Science" genannt. Die Masterabschl�sse, die in einer Geisteswissenschaft (Jura, Sprach- und Literaturwissenschaften, Psychologie,...) erworben wurden, werden "Master of Arts" genannt. Die Masterabschl�sse, die im Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen, Mechanik, Mikrotechnik,... ) erworben wurden, nennt man "Master of Engineering" .
DerMAS und der MBA sind Diplome des dritten Studiendurchlaufs, also vertiefender Studien oder universit�rer Weiterbildung. Diese Diplome k�nnen nach dem Master erworben werden. Der MAS (mindestens 60 Kreditpunkte) ist ein Diplom vertiefender Studien, das eine schriftliche Abschlussarbeit und eventuell ein Praktikum verlangt. Der MBA ist das Diplom universit�rer Weiterbildung, das den Erwerb eines Masters sowie einige Jahre Berufserfahrung voraussetzt.
Alle in Vertiefungsstudien und universit�rer Weiterbildung erhaltenen Diplome, die den Mastertitel tragen (Diplome mit mindestens 60 Kreditpunkten), werden mehr oder weniger �bergreifend "Master of Advanced Studies (MAS) in..." genannt. Nur die Diplome weiterf�hrender Studien, die vor langer Zeit ausgestellt wurden und als solche identifizierbar sind, wie zum Beispiel die "MBA" oder "Executive MBA", k�nnen ihre aktuelle Bezeichnung behalten.
Welche Bezeichnungen sind im Bologna-System zu verwenden?
Die Hochschulen werden angehalten, ihre Terminologie anzupassen:
- Die Bezeichnung "Universit�tsdiplom" oder "Universit�tsabschluss" darf niemals ohne den Vermerk verwendet werden, ob es sich um das erste oder zweite Diplom handelt. Es ist also besser, von Anfang an von Bachelor oder Master zu sprechen.
- Nach M�glichkeit sollte die Bezeichnung "Postgrad" vermieden werden, da das Niveau, auf das sich dieses Diplom bezieht, nicht klar ist. Der englische Begriff "postgraduate", der im Deutschen mit der Bezeichnung "Postgraduierten-Studium" ausgedr�ckt wird, gibt einen Hinweis auf das Niveau des dem Lizentiat oder Diplom nachfolgenden Studiums. Im neuen System und in internationalem Gebrauch bezieht er sich auf den Masterstudiengang (bei den Angelsachsen sind die Begriffe "Masterstudiengang" und "Graduierten-Studium" synonym). Parallel dazu bezieht sich die Bezeichnung "undergraduate" auf das Bachelor-Studium vor Erwerb des Diploms.
- W�hrend wenn m�glich die Bezeichnung "postgrad" vermieden werden sollte, so kann die Bezeichnung " post-doc" hingegen weiterhin verwendet werden. Hier ist das betreffende Niveau in allen Systemen �quivalent.
VI. BILANZ
Was sind die Vor- und Nachteile des Bologna-Verfahrens?
VORTEILE:
- Die erworbenen Diplome (Bachelor, Master) werden von allen Unterzeichnerstaaten des Bologna-Abkommens anerkannt.
- Die Mobilit�t zwischen Institutionen innerhalb der Schweiz oder im Ausland wird erleichtert.
- Die Arbeitgeber (in der Schweiz und im Ausland) haben eine bessere Einsicht in die im Studium erworbenen Kompetenzen.
- Ein Leistungspunktesystem (ECTS) erleichtert die Verst�ndigung �ber die erworbenen Kompetenzen
NACHTEILE:
- Die Einf�hrung des Systems ist sowohl auf europ�ischem Niveau (unter den Unterzeichnerstaaten) als auch auf nationalem Niveau (f�r die unterschiedlichen Institutionen und insbesondere f�r die Fachhochschulen) extrem schwierig.
Projektleiterin
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