|
|
|
Die Bedeutung des Ausgesprochenen
|
|
- Die heiklen Fragen
- Fragen �ber Ihr Alter
- �Sie sind zu jung f�r die Stelle.�
Antworten Sie mit Humor, dass der Wert nicht mit dem Alter komme und f�gen Sie an, was Sie zu bieten haben: Ihre Dynamik, Kraft, Ihren Wissensdurst.
- �Sie sind zu alt.�
Fragen Sie, welches Problem dies dem Unternehmen verursache und argumentieren Sie Punkt f�r Punkt:
* Lohn zu hoch ? � Sie sind einverstanden, tiefer anzufangen.
* Nicht mehr willens genug ? � Sie sind kooperativ und waren es schon immer. Geben Sie ein Beispiel.
* Nicht mehr flexibel genug. � Sie haben Lust, Neues zu lernen. Zudem sind Sie mit den neuesten Methoden und Technologien in Ihrem Beruf vertraut.
- Fragen zu Ihrer famili�ren Situation
( �Sind Sie bereit zu reisen ?� � �Wann wurden Sie geschieden ?� � �Wie alt sind Ihre Kinder ?� ) � Zeigen Sie sich nicht entr�stet. Sagen Sie, dass Sie verstehen, warum die Frage gestellt wird, aber dass Sie die Situation v�llig im Griff haben. Ihr Ehepartner versteht sehr gut, dass Sie oft reisen m�ssen; die Erziehung der Kinder ist geregelt und auch f�r Unvorhergesehenes ist gesorgt; Ihre Scheidung ist schon lange her und verarbeitet.
- Nun sind Sie dran mit Fragen
Lernen Sie, wie Sie Ihren Gespr�chspartner zum Sprechen bringen. Erw�hnen Sie die Probleme des Unternehmens und der entsprechenden Abteilung oder Stelle. Zeigen Sie auf, wie Sie l�sen k�nnen: durch Ihre Erfahrung ( f�hren Sie Ihre Erfolge an ) und Ihre Pers�nlichkeit. Bem�hen Sie sich, die Firmenkultur zu erkennen: Welches sind die Werte, die das Unternehmen unterst�tzt und die vom Kader, dem privilegierten Bindeglied zum �brigen Personal, geteilt werden. Vermeiden Sie Fragen zum Thema Ferien, Arbeitszeiten, vom Unternehmen angebotene Privilegien. Dies k�nnte als Kleinlichkeit oder Engstirnigkeit interpretiert werden und falsch ankommen, wobei alles eine Frage des Ausmasses ist.
- Die verbotenen Fragen
Kandidaten fragen sich oft, wie weit der Personalverantwortliche mit seinen Fragen gehen darf und ob es Fragen gibt, die nicht gestellt werden sollten. Ja, es gibt solche Fragen.
Gem�ss Art. 3 des Bundesgesetzes �ber den Datenschutz sind �besonders sch�tzenswerte Personendaten: Daten �ber: 1. die religi�sen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder T�tigkeiten, 2. die Gesundheit, die Intimsph�re oder die Rassenzugeh�rigkeit, 3. Massnahmen der sozialen Hilfe, 4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.� Der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die einen Zusammenhang mit der Arbeitsleistung haben.
|