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BOLOGNA- ANTWORTEN AUF DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN:


Die Ziele des Bologna- Beschlusses sind verschieden: die Mobilität der Studenten soll gefördert werden, die Anreize für ein Studium in Europa erhöhen und die Anerkennung der Zeugnisse auf europäischem Niveau erleichtern.


Dieser Kurswechsel in der Hochschullehre hat sicher einige Fragen aufgeworfen, die noch nicht beantwortet wurden.
Um auf die meist gestellten Fragen zu beantworten, haben wir uns auf Gesetzestexte sowie auf offiziellen Quellen des schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), das gemeinsame Organ von Bund und Kanton für die universitätspolitische Zusammenarbeit, sowie der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) gestützt:

  • Die Bologna-Erklärung von 1999;
  • Die Lissabonner Konvention von 1997 (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region);
  • Die SUK-Richtlinien (Richtlinien für dir koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses (Bolognarichtlinien) vom 4. Dezember 2003);
  • Die Übergangsbestimmung der SUK (Neuer Artikel 6a der Bologna-Richtlinien "Übergangsbestimmung zur Gleichwertigkeit von Lizentiat und Masterabschluss", mit Kommentar, 1.Februar 2006;
  • Die Empfehlung der CRUS für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prezesses, 16. Juni 2004.

I. LIZENTIAT ODER DIPLOM - BACHELOR ODER MASTER


Das Lizentiat und das Diplom sind Titel, die im "alten" Studiensystem galten. Sie wurden erreicht, wenn man in mindestens drei (für einige Diplomstudiengänge) oder vier Jahren 240 Kreditpunkte erworben hatte.
Das Bachelor-Diplom, das man nach Erhalt von 180 ECTS (European Credit Transfert System) Kreditpunkten erhält, bietet ein Grundstudium in sechs Studiensemestern.
Der Bachelor-Abschluss kann von einem Master (90 bis 120 Kreditpunkte) ergänzt werden, der in der Schweiz oder im Ausland erworben werden kann. Dieses Studium erlaubt es, die erlernten Kenntnisse zu vertiefen, sich in einem bestimmten Bereich zu spezialisieren oder sich interdisziplinär weiterzubilden.
Das Masterstudium endet mit einer persönlichen Abschlussarbeit: Einer Forschungs- oder Lizentiatsarbeit.
Das Masterdiplom ersetzt die Abschlüsse des alten Studiensystems (Lizentiat oder Diplom).


Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang:

  • Dem Bachelor-Studiengang entsprechender Master: Keine Zulassungsbeschränkungen. Die Hochschulen müssen den freien Zugang zu allen Masterstudiengängen gewährleisten, das heisst, die Zulassung darf keinen bestimmten Bedingungen unterworfen sein (zum Beispiel der Bachelor-Abschluss einer bestimmten Hochschule, Notendurchschnitt, Bescheinigungen bestimmter Seminare usw.)
  • Fach-Master: Die Universitäten können bestimmte ergänzende Bedingungen festlegen, die für alle Studenten identisch sind.

II. ÄQUIVALENZ VON LIZENTIAT UND MASTER


Was ist mein Lizentiat oder mein Diplom auf dem Arbeitsmarkt wert?

Die auf die Bologna-Richtlinien ausgerichtete vorläufige Anordnung der Konferenz der schweizerischen Universitäten vom Februar 2006 besagt, dass die Inhaber eines Lizentiats oder eines Diploms die Gleichwertigkeit ihrer Zeugnisse offiziell beanspruchen können.

" Artikel 6a:
1. Die Lizentiate und Diplome sind einem Masterdiplom gleichwertig. Die Äquivalenz wird auf Anfrage durch die Universität erteilt, die das Zeugnis ausgestellt hat.
2. Die Inhaber eines Lizentiats oder Diploms dürfen ihren alten Titel durch den Mastertitel ersetzen."

Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) will einerseits vermeiden, dass die Bologna-Reform diejenigen benachteiligt, die ihre Diplome nach dem alten System erhalten haben und möchte andererseits den Übergang zum Bologna-Studienmodell harmonisieren.

Die SUK plant die Veröffentlichung eines Äquivalenz-Zertifikats, das herausgegeben wird, sobald die Rektorenkonferenz der schweizerischen Universitäten (CRUS) sich über dessen Inhalt geeinigt hat. Währenddessen können die Inhaber von Lizentiat oder Diplom auf eine Bescheinigung zurückgreifen, die von den Universitäten, Fachhochschulen und EPFs ausgestellt wird mit dem Ziel, diese Titel leichter mit dem Master- oder Bachelor-Abschluss vergleichbar zu machen (für die innerhalb von drei Jahren erworbenen Diplome).
Die Hochschulen bescheinigen, dass das Lizentiat oder das Diplom einem "Master of Arts" oder einem "Master of Science" gleichwertig ist.
Doch in keinem Fall gibt diese Art von Dokument Aufschluss über die Studienrichtung;
Tatsächlich unterscheidet sich der Inhalt der Studiengänge des alten und des neuen Systems recht häufig, auch wenn beide Systeme auf dem gleichen Niveau angesiedelt sind.
Informieren Sie sich beim Sekretariat Ihrer Hochschule, um ein Äquivalenz-Zertifikat zu erhalten.

In der vorläufigen Anordnung bezüglich der Äquivalenz von Lizentiat oder Diplomen und Master fügt die SUK hinzu, dass "die Inhaber eines Lizentiats oder Diploms selbst ohne Äquivalenz-Zertifikat das Recht haben, den Master-Titel zu tragen."
Es ist wichtig klarzustellen, dass ein Diplomand nach altem Studiensystem nicht das Recht hat, in ein und demselben Dokument beide Titel zu nennen (zum Beispiel in einem Lebenslauf). Außerdem ist es nicht möglich, ein neues Diplom mit Mastertitel und den offiziellen Unterschriften einer Hochschule zu erhalten.
Die Diplomanden des alten Studiensystems, die gerne offiziell den Mastertitel erhalten wollen, können innerhalb ihres Studiums die fehlenden Kreditpunkte erwerben.


Ich habe ein Lizentiat oder ein Diplom und möchte gerne ein Postgraduierten-Studium machen. Muss ich dafür zuerst den Master machen?

Nein. Auch wenn Lizentiat oder Diplom in einem Studienmodell erworben wurden, das sich von dem unterscheidet, das momentan zum Master führt, sind sie dem Master mehr oder weniger gleichwertig.
Daraus folgt, dass die Hochschulen die Inhaber von Lizentiat und Diplomen gleichwertig behandeln müssen wie die Diplomanden, die einen Masterstudiengang abgelegt haben.
Daher wären sie im Unrecht, wenn zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzungen für ein Doktorat und für ein Postgraduierten-Studium für die Diplomanden nach altem Studiensystem unterschiedlich wären.
Die allgemeinen Regeln, die vom Kantonal- und Bundesrecht festgelegt wurden (zum Beispiel die Zulassungsvoraussetzung eines Mindestnotendurchschnitts für das Doktorat),
gelten wie bisher und zwar sowohl in Bezug auf den Master als auch in Bezug auf Lizentiat/ Diplom.


III. ÄQUIVALENZ ZWISCHEN HOCHSCHULEN:


Gibt es Zulassungsbeschränkungen für (Fach-)Hochschuldiplomanden, die einen Masterstudiengang an Fachhochschulen und Universitäten machen wollen?

Die von schweizerischen Hochschulen oder Universitäten ausgestellten Bachelor-Zeugnisse werden nach dem Gleichheitsprinzip behandelt. Die Schulen haben die Möglichkeit, zu überprüfen, ob das Bachelor-Zeugnis die Zulassungsbedingungen zum gewählten Masterstudiengang erfüllt (siehe oben: Zulassungsbeschränkungen zum Masterstudiengang). Die CRUS hat entschieden, dass "die Inhaber eines Bachelor-Zeugnisses, das von einer Fachhochschule im Nachhinein anerkannt wurde, auf dem Papier formell zugelassen werden müssen und mittels des Erwerbs bestimmter Scheine zum Masterstudiengang an der Universität zugelassen werden."
Das gleiche Prinzip gilt für die Inhaber eines Bachelor-Zeugnisses, die einen Masterabschluss an der Fachhochschule machen wollen.


IV. ÄQUIVALENZ ZWISCHEN VERSCHIEDENEN LÄNDERN - MOBILITÄT


Ich habe meinen Bachelorabschluss in der Schweiz gemacht, kann ich nun einen Master im Ausland machen?

Der Bologna-Beschluss gilt für die 29 Staaten, die ihn unterzeichnet haben: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, die Niederlande, Polen, Portugal, das Vereinigte Königreich, die tschechische Republik, Rumänien, die Slowakei, Schweden und die Schweiz.

Das Bologna-Verfahren wurde vor allem mit dem Ziel eingeführt, die Hochschulsysteme in Europa einander anzugleichen und somit die Mobilität zu erhöhen. So wurde sowohl die horizontale Mobilität, die es dem Studenten ermöglicht, der Hochschullehre in anderen Institutionen auf gleichem Studienniveau zu folgen, als auch die vertikale Mobilität, die es möglich macht, die Institution zwischen zwei Studiengängen - wie zum Beispiel dem Bachelor und dem Master - zu wechseln, stark weiterentwickelt.

Die Studiengänge sind in Semestermodulen organisiert und so aufeinander abgestimmt, dass der Student während seines Studiums mobil sein kann und das Studienangebot anderer Hochschulen in der Schweiz oder im Ausland in Anspruch nehmen kann. Einige Partnerschaften zwischen schweizerischen Institutionen unterstützen den regionalen Austausch und damit das Erlernen der französischen und italienischen Sprache.

Das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen (Beschluss über die Anerkennung von Qualifikationen, die der höheren Lehre in Europa entsprechen) will ein Regelwerk und eine darauf abgestimmte Praxis für die Anerkennung von Qualifikationen innerhalb der Unterzeichner-Staaten erarbeiten, zu denen auch die Schweiz gehört.

Die Zulassung von Kandidaten, die den Bachelor im Nachhinein von einem Unterzeichnerstaat anerkannt bekommen haben, läuft nach den Bestimmungen des Lissabonner Abkommens ab:
Die akademischen Qualifikationen, die von einem Unterzeichnerstaat ausgestellt wurden, werden als äquivalent anerkannt, es sei denn, die Gast-Institution beweist, dass ein grosser Unterschied zu ihren eigenen akademischen Qualifikationen besteht.
Diese Übereinkunft garantiert nicht automatisch das Recht, für alle Studienangebote der Unterzeichnerstaaten zugelassen zu werden, doch sie erlaubt den Schulen, die Äquivalenz der ausländischen Universitätsdiplome zu überprüfen.


Was ist ein Diplom-Nachtrag?

Ein Diplom-Nachtrag oder Zusatz ist ein Dokument, das einem Hochschuldiplom beigefügt ist, um dessen Verständlichkeit auf internationalem Niveau zu erleichtern. Er beschreibt den Verlauf des Studiums und die während des Studiums erworbenen Kompetenzen genau.

Er setzt sich aus acht Teilen zusammen, die unter anderem Informationen über den Inhaber des Diploms, das Diplom selbst, das Qualifikationsniveau, den Inhalt, die erhaltenen Resultate, die der Qualifikation, die Funktion derselben... Ausserdem begleitet ein Zusatz- dokument den Diplomzusatz: eine Beschreibung des nationalen Hochschulsystems, in dem die Person ihr Diplom erhalten hat.
Dieser Diplomzusatz ersetzt auf keinen Fall den Originaltitel des Dokuments oder den Notendurchschnitt und bedeutet keinesfalls eine automatische Anerkennung.


V. TERMINOLOGIE:


Was sind die Unterschiede zwischen Master of Arts (MA), Master of Science (MS), Master of Engineering (MEng), Master of Advanced Studies (MAS) und Master of Business Administration (MBA)?

Die MA, MS und Meng sind Diplome des zweiten, den Bachelor (of Arts, of Science oder of Engineering) weiterführenden Studiengangs, die man nach dem Erwerb von 90 oder 120 Kreditpunkten erhält.

Art.1 Die Bezeichnung der Diplome des ersten und zweiten Studiendurchlaufs muss auf jeden Fall folgende Elemente enthalten:
a) "bachelor" oder "master"
b) die wissenschaftliche Fachrichtung oder die methodische Vorgehensweise
c) die Universität, die den Titel ausstellt.

Die Masterabschlüsse, die in naturwissenschaftlichen Domänen oder in der Datenverarbeitung (Finanzwesen, Rechnungswesen, Physik, ...) erworben wurden, werden "Master of Science" genannt.
Die Masterabschlüsse, die in einer Geisteswissenschaft (Jura, Sprach- und Literaturwissenschaften, Psychologie,...) erworben wurden, werden "Master of Arts" genannt.
Die Masterabschlüsse, die im Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen, Mechanik, Mikrotechnik,... ) erworben wurden, nennt man "Master of Engineering" .

Der MAS und der MBA sind Diplome des dritten Studiendurchlaufs, also vertiefender Studien oder universitärer Weiterbildung. Diese Diplome können nach dem Master erworben werden.
Der MAS (mindestens 60 Kreditpunkte) ist ein Diplom vertiefender Studien, das eine schriftliche Abschlussarbeit und eventuell ein Praktikum verlangt.
Der MBA ist das Diplom universitärer Weiterbildung, das den Erwerb eines Masters sowie einige Jahre Berufserfahrung voraussetzt.

Alle in Vertiefungsstudien und universitärer Weiterbildung erhaltenen Diplome, die den Mastertitel tragen (Diplome mit mindestens 60 Kreditpunkten), werden mehr oder weniger übergreifend "Master of Advanced Studies (MAS) in..." genannt. Nur die Diplome weiterführender Studien, die vor langer Zeit ausgestellt wurden und als solche identifizierbar sind, wie zum Beispiel die "MBA" oder "Executive MBA", können ihre aktuelle Bezeichnung behalten.


Welche Bezeichnungen sind im Bologna-System zu verwenden?

Die Hochschulen werden angehalten, ihre Terminologie anzupassen:

  • Die Bezeichnung "Universitätsdiplom" oder "Universitätsabschluss" darf niemals ohne
    den Vermerk verwendet werden, ob es sich um das erste oder zweite Diplom handelt.
    Es ist also besser, von Anfang an von Bachelor oder Master zu sprechen.
  • Nach Möglichkeit sollte die Bezeichnung "Postgrad" vermieden werden, da das
    Niveau, auf das sich dieses Diplom bezieht, nicht klar ist.
    Der englische Begriff "postgraduate", der im Deutschen mit der Bezeichnung
    "Postgraduierten-Studium" ausgedrückt wird, gibt einen Hinweis auf das Niveau des
    dem Lizentiat oder Diplom nachfolgenden Studiums. Im neuen System und in
    internationalem Gebrauch bezieht er sich auf den Masterstudiengang (bei den
    Angelsachsen sind die Begriffe "Masterstudiengang" und "Graduierten-Studium"
    synonym).
    Parallel dazu bezieht sich die Bezeichnung "undergraduate" auf das Bachelor-
    Studium vor Erwerb des Diploms.
  • Während wenn möglich die Bezeichnung "postgrad" vermieden werden sollte, so kann
    die Bezeichnung " post-doc" hingegen weiterhin verwendet werden. Hier ist das
    betreffende Niveau in allen Systemen äquivalent.

VI. BILANZ


Was sind die Vor- und Nachteile des Bologna-Verfahrens?


VORTEILE:

  • Die erworbenen Diplome (Bachelor, Master) werden von allen Unterzeichnerstaaten des Bologna-Abkommens anerkannt.
  • Die Mobilität zwischen Institutionen innerhalb der Schweiz oder im Ausland wird erleichtert.
  • Die Arbeitgeber (in der Schweiz und im Ausland) haben eine bessere Einsicht in die im Studium erworbenen Kompetenzen.
  • Ein Leistungspunktesystem (ECTS) erleichtert die Verständigung über die erworbenen Kompetenzen

NACHTEILE:

  • Die Einführung des Systems ist sowohl auf europäischem Niveau (unter den Unterzeichnerstaaten) als auch auf nationalem Niveau (für die unterschiedlichen Institutionen und insbesondere für die Fachhochschulen) extrem schwierig.
Stéphanie Winet
Projektleiterin
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