Keine Erhöhung der Kontingente für Ausländer auf dem Schweizer Arbeitsmarkt
Der Bundesrat hat beschlossen, die Kontingente der Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige aus Staaten ausserhalb der EFTA/EU im kommenden Jahr nicht zu senken.
Im 2012 können Schweizer Unternehmen insgesamt 8500 Spezialisten aus Drittstaaten engagieren. Davon werden 3500 Aufenthaltsbewilligungen langfristig vergeben; bei 5000 handelt es sich um Kurzaufenthaltsbewilligungen.
Grund für die bleibende Anzahl Kontingente ist laut dem Bundesrat die Tatsache, dass der Schweizer Arbeitsmarkt nach wie vor auf die Fachkräfte ausserhalb EU- und EFTA-Staaten angewiesen sei; aus dem Raum der EU- und EFTA-Staaten allein könnten nicht genug Fachkräfte rekrutiert werden. Allerdings liegt in diesem Punkt auch ein Vorbehalt: Arbeitsstellen sollen an Drittstaatangehörige weiterhin nur unter dem Credo des gesamtwirtschaftlichen Interesses vergeben werden. Oberste Priorität habe weiterhin die Beschäftigung der inländischen Arbeitskräfte und die der Arbeitnehmer aus der EU und EFTA.
Die Kontingente für in die Schweiz entsandte Leistungserbringer aus EU- oder EFTA-Firmen bleiben ebenfalls unverändert: 3000 für Kurzaufenthalter und 500 für Aufenthalter.
Hier betont der Bundesrat bei der Vergabe der Bewilligungen, neben dem Aspekt des gesamtwirtschaftlichen Interesses, die Einhaltung der orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen.
Mitte 2012 wird der Bundesrat einen umfassenden Bericht zur Zuwanderungsthematik vorlegen.
Quellen:
- NZZ Online: Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt wird nicht eingeschränkt