Und die Gehalts­verhandlung?

Und die Gehalts­verhandlung?

 

  • Überlassen Sie es den Rekrutierenden dieses Thema anzusprechen. Sollte das Thema Gehalt jedoch weder im zweiten noch im dritten Vorstellungsgespräch zur Sprache gebracht worden sein, sollten Sie die Frage spätestens stellen, wenn Ihr Vertrag verhandelt wird. Das ist die letzte Gelegenheit.
  • Konsultieren Sie die Seiten des Bundesamts für Statistik bezüglich des jährlichen Bruttoeinkommens der Schweizer Absolventen nach Studiengang, damit Sie sich eine erste Vorstellung der Gehälter machen können. Achtung: Die Angaben sollten mit Vorsicht genossen werden. Sie spiegeln nur eine statistische Tendenz wider.
  • Ziehen Sie eine erste Stelle vor, bei der Ihre Kompetenzen zur Geltung kommen, bei der Sie dank Ihrer qualifizierten Kolleginnen und Kollegen lernen und bei der Sie persönlich betreut werden. Die Fortschritte, die Sie in den kommenden 5 Jahren machen werden und all das, was Sie dabei lernen werden wird den Gehalts­unterschied bei der nächsten Stelle rechtfertigen.
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