Das Arbeitszeugnis: Ihr Kapital für die nächste Anstellung
Antwort auf eine heikle Frage.

Das Arbeitszeugnis: Ihr Kapital für die nächste Anstellung

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Antwort auf eine heikle Frage.

Im Normalfall sind einem Unternehmen die Bewerber für eine Stelle unbekannt. Die ­Arbeitszeugnisse, die dem Lebenslauf beigelegt sind, geben ­einen ersten Eindruck vom beruflichen Profil dieser Personen. Hier liegt der Sinn der Arbeitszeugnisse: Dieser erste Eindruck, den man aus den Bewerbungsunterlagen gewinnt, wird dem Unternehmen eine zielgerechte erste Auswahl erlauben, um nur die interessantesten Bewerber zu einem Gespräch einzuladen.


Nach Artikel 330a des Obligationenrechts ist das Zeugnis vollständig, wenn es über die Art und Dauer des Arbeits­verhältnisses, über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten Auskunft gibt. Wenn Sie es verlangen – und nur in diesem Fall – kann sich das Zeugnis auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, spätestens im Monat nach der Beendigung des Arbeitsvertrags ein Zeugnis auszu­stellen. Wenn er das nicht tut, kann es zu Sanktionen kommen, wenn der Ange­stellte sich beim Arbeitsgericht beschwert. Ein ­Zwischenzeugnis kann jederzeit während eines Arbeits­verhältnisses verlangt ­werden (z. B. im Fall eines Funktions- oder Chefwechsels).

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