Gibt es eine „Wunderlösung” für das Verfassen von Arbeitszeugnissen?
Hier einige Vorschläge.

Gibt es eine „Wunderlösung” für das Verfassen von Arbeitszeugnissen?

Texte intro: 
Hier einige Vorschläge.

In Frankreich

... beschreibt das Arbeitszeugnis nur die Dauer des Arbeitsver­hältnisses und die Aufgaben, die dem Angestellten ­anvertraut wurden. Doch dadurch kann nicht verhindert werden, dass potentielle Arbeitgeber sich „diskret” bei früheren Arbeitgebern erkundigen.

In Belgien

... wurde eine sehr gute Lösung gefunden: Wie in Frankreich dürfen im Zeugnis nur sachliche Informa­tionen stehen. Hier endet auch der Verantwortungsbereich des Unternehmens. Doch der Angestellte kann seine Kollegen und Vorgesetzten um offizielle „Empfehlungsschreiben” ­bitten. So ist der Angestellte besser geschützt gegen mögliche schlechte Absichten oder Nachlässigkeit, durch die seine Stellensuche beeinträchtigt werden könnte. Wenn man nämlich persönlich zuständig ist für das Redigieren eines Texts und eine recht­liche und moralische Verant­wortung für den Inhalt trägt, ist man vorsichtiger, als wenn die Verantwortung bei einer „juris­tischen Person” liegt, die in jedem Fall anonymer ist. Das sollte natürlich nicht so sein, aber es ist menschlich… Oft genügt etwas guter Wille und Ehrlichkeit von beiden Seiten, um Probleme zu vermeiden.

share